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Preise & Rechtsschutzversicherung

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Icon: Schutz vor erneuter Bewertung

Schutz vor erneuter Bewertung

Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.

Icon: Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen

Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen

Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.

Icon: Kostenübernahme & Full Service Kanzlei

Kostenübernahme & Full Service Kanzlei

Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer.Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie tätig. Sie tragen kein Kostenrisiko.

Icon: Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?

Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?

Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung von Bewertungen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.